Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt. Wir vertreten Sie u. a. bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Recht der privaten Personenversicherung. Hierher gehören insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade dann, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, halten wir Ihnen „den Rücken frei“ und erledigen die für Sie lästige und auch anstrengende Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bezieht sich auf die Durchsetzung von Leistungen aus der Unfallversicherung. Bei Erleiden eines Unfalls und damit einhergehender Verletzungen werden verschiedene Ansprüche aus der Unfallversicherung fällig. Einen großen Teil der Streitigkeiten ergeben sich direkt aus der Invalidität. Hier geht es zum einen um die Einhaltung strenger Fristen und zum anderen um die adäquate Bemessung der Invalidität an sich. Neben der Geltendmachung der Invalidität an sich, gibt es weitere Leistungen aus der Unfallversicherung, die wir für Sie bearbeiten. Das betrifft zum Beispiel die Unfallrente, Todesfall-Leistungen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Soforthilfe, Übergangsleistungen, Kosten für einen Behinderungsausgleich etc.
Weitere Themengebiete, die wir für Sie bearbeiten, stammen aus dem Recht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Hier geht es hauptsächlich um Pflegeleistungen oder die Kostenerstattung für ärztliche oder stationäre Leistungen durch die Krankenversicherung. Nicht selten lehnt diese die Übernahme von ärztlichen Leistungen wegen einer vermeintlich fehlenden medizinischen Indikation ab. Das sollte in keinem Fall widerspruchlos hingenommen werden, da nur in wenigen uns bekannten Fällen, die Versicherung Recht hat. Darüber hinaus bearbeiten wir für Sie auch die Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Versicherungsverträgen, insbesondere wenn diese durch Rücktritt oder durch Anfechtung durch die Versicherung beendet werden sollen.