Informationen zum Mandatsverhältnis
Kanzlei Döscher-Schmalfuß & Partner, Fachanwälte für Medizinrecht in Chemnitz und Dresden
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen oder persönlichen Beratungen außerhalb eines Mandatsverhältnisses geben können! Dieses gehen Sie mit uns ein, indem Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zukommen lassen bzw. im Beratungsgespräch überreichen und die Honorarfrage zwischen uns geklärt ist. Hierzu folgende wichtige Hinweise:
Rechtsgrundlagen und Allgemeines
Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Frage, welche Summe ein Rechtsanwalt für welche Leistung in Rechnung stellen darf, unterliegt klaren gesetzlichen Bestimmungen. Zu finden sind diese im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich wird hier zwischen der Erstberatung und dem Honorar für weitere Beratung oder die Vertretung gegenüber Dritten unterschieden. Gern erläutern wir Ihnen im Rahmen eines ersten Gespräches, d.h. vor Beauftragung, die Höhe der zu erwartenden Kosten. Ebenso beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Honorarvereinbarung.
Erstberatungsgebühr
Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzlicher MwSt. (§ 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG). Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.
Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie sich für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt zusammenfinden. Ort und Dauer des Gesprächs spielen dabei keine Rolle: Ob in den Kanzleiräumen oder am Telefon, ob wenige Minuten oder mehrere Stunden – die Erstberatungsgebühr fällt immer dann an, wenn sich der Anwalt erstmals mit Ihrem Fall befasst und dazu konkrete Auskünfte gibt. Entscheidend ist, dass die Erstberatung mündlich stattfindet. Wird der Anwalt darüber hinaus aktiv, schreibt er also für Sie Briefe, fertigt er Kopien an oder studiert Unterlagen, so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatungsgebühr enthalten. Für diese sieht die Gebührentabelle des RVG bereits weitere Gebühren vor.
Zur Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) abgeschlossen haben, ist es ratsam, vor der Erstberatung genau zu prüfen, ob jene von der Versicherung gedeckt ist. Oftmals werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen zahlreiche Rechtsgebiete aufgelistet, bei denen die Versicherung die Kostenübernahme einer Erstberatungsgebühr nicht übernimmt.
Prozessfinanzierung
Unsere Prozessfinanzierer helfen Ihnen gerne auch dabei Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen. Sie übernehmen für Sie alle anfallen Gerichts- sowie Anwaltskosten, welche Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Anspruches entstehen. Sollten wir sodann gemeinsam mit Ihnen einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozessfinanzierer eine prozentuale Erfolgsbeteiligung. Bezüglich der genauen Konditionen beraten wir Sie gerne unverbindlich.